Region
Weltweit
Branche
Alle
Typ
Zertifizierungen/Bescheinigungen
Dokumentation
SOC 2-Berichte (System and Organization Controls) sind unabhängige Untersuchungsberichte, die dokumentieren, wie ein Unternehmen oder eine Organisation essenzielle Compliance-Maßnahmen und -Ziele umsetzt.
SOC 2-Berichte basieren auf dem Auditing Standards Board der geltenden Trust Services Criteria (TSC) des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA). Zweck der Berichte ist eine Evaluierung aller Informationssysteme eines Unternehmens oder einer Organisation, die relevant für die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Verarbeitungsintegrität, die Vertraulichkeit und den Datenschutz sind.
Atlassian unterzieht sich regelmäßig strengen, unabhängigen SOC 2-Audits, die von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (CPA) durchgeführt werden, um einzelne Produkte zu zertifizieren. Der Auditor beurteilt, ob die Compliance-Maßnahmen von Atlassian angemessen ausgelegt sind, am Berichtsdatum implementiert waren und im vom Bericht abgedeckten Zeitraum wie vorgesehen funktioniert haben.
SOC 2-Berichte sind Nachweisuntersuchungen, die gemäß der in der Verantwortung des AICPA liegenden Norm SSAE 18 durchgeführt werden (insbesondere die Abschnitte AT-C 105 und 205).
Relevante Produkte
Unser hilfsbereites Team ist für dich da
Noch Fragen zu unserem Compliance-Programm?
Hat Atlassian Cloud-Zertifizierungen? Kann mir jemand beim Ausfüllen des Fragebogens zu Sicherheit und Risiko helfen? Wo kann ich weitere Informationen herunterladen?
Trust & Security-Community
Tritt der Trust & Security-Gruppe der Atlassian Community bei, erhalte Informationen direkt von unserem Sicherheitsteam und teile Informationen, Tipps und Best Practices für den sicheren und zuverlässigen Einsatz von Atlassian-Produkten.
Atlassian-Support
Wende dich an einen unserer kompetenten Supportmitarbeiter und erhalte Antworten auf deine Fragen.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Coalfire Controls, LLC ("Coalfire") hat den beigefügten Bericht (der "Bericht") ausschließlich für Atlassian Corporation Plc ("Unternehmen") und für bestimmte Zwecke gemäß den relevanten Standards des American Institute of Certified Public Accountants (die "AICPA"), der bestehenden Benutzereinheiten des Unternehmens und ihrer Wirtschaftsprüfer erstellt. Darüber hinaus können bestimmte potenzielle Benutzereinheiten, die vom Unternehmen identifiziert wurden (zusammen mit bestehenden Benutzereinheiten, jeweils ein "Empfänger"), gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung Zugriff auf den Bericht haben. Dein Zugriff auf den Bericht unterliegt deiner Zustimmung zu den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lies diese sorgfältig durch. Wenn du diesen Bedingungen nicht als Einzelperson, sondern im Namen deines Unternehmens zustimmst, steht "Empfänger" bzw. "du" für dein Unternehmen und du bindest dein Unternehmen an diese Bedingungen.
Durch Klicken unten auf die Schaltfläche "Ich akzeptiere" stimmen Sie und der Empfänger der Verbindlichkeit dieser Nutzungsbedingungen zu. Diese Zustimmung hat die Gültigkeit einer handschriftlichen Unterzeichnung von Ihnen, in Ihrem Namen und im Namen des Empfängers. Die Vereinbarung entspricht allen Anforderungen des geltenden Rechts zu Schriftdokumenten ungeachtet dessen, dass die Vereinbarung in elektronischer Form vorliegt und ihr elektronisch zugestimmt wird. Die Verbreitung oder Offenlegung von Bestandteilen des Berichts oder Informationen bzw. Empfehlungen daraus gegenüber Personen außerhalb des Unternehmens ist mit Ausnahme der nachfolgenden Situationen untersagt.
Das Unternehmen gewährt dem Empfänger unter der Bedingung, dass er die folgenden Punkte durchliest, versteht und ihnen zustimmt, Zugriff auf den Bericht.
Inhalt des Berichts ist die Prüfung eines Service-Auditors (die "Services"), die im Auftrag des Unternehmens gemäß der AICPA-Anleitung "Reporting on Controls at a Service Organization Relevant to Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality or Privacy" durchgeführt wurde. Der Empfänger hat die Bereitstellung des Berichts an den Empfänger durch das Unternehmen angefordert.
Die Services und der Bericht wurden ausschließlich zum Nutzen des Unternehmens, seiner bestehenden Benutzereinheiten und ihrer Prüfer erbracht und waren nicht für andere Zwecke bestimmt, auch nicht für die Nutzung durch potenzielle Benutzereinheiten des Unternehmens. Coalfire hat dem Empfänger gegenüber keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Angemessenheit der Services oder sonstiger Art in Bezug auf den Bericht abgegeben. Wäre Coalfire mit der Erbringung zusätzlicher Services oder Verfahren beauftragt worden, wäre Coalfire möglicherweise auf andere Angelegenheiten aufmerksam geworden, die im Bericht behandelt worden wären.
Die Services beinhalteten (a) keinen Audit, keine Prüfung oder Untersuchung von Finanzberichten gemäß den allgemein anerkannten Audit-Standards des AICPA oder des Public Company Accounting Oversight Board, (b) keine Untersuchung zukünftiger Finanzberichte gemäß den zutreffenden professionellen Standards sowie (c) keine Verfahren zur Aufdeckung von Betrug oder rechtswidrigen Handlungen, um die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu überprüfen.
Der Empfänger (a) erwirbt keinerlei Rechte gegenüber Coalfire, anderen Mitgliedsunternehmen des globalen Netzwerks von Coalfire Controls, LLC oder deren Tochterunternehmen, Partnern, Agenten, Vertretern oder Mitarbeitern (zusammengefasst als die "Coalfire-Parteien") und dem Unternehmen oder dessen Tochterunternehmen, Partnern, Agenten, Vertreter oder Mitarbeitern (zusammen mit den Coalfire-Parteien die "Berichtsparteien"). Die Berichtsparteien übernehmen keinerlei Haftung gegenüber dem Empfänger im Zusammenhang mit den Services oder dessen Zugriff auf den Bericht. Des Weiteren kann sich der Empfänger (b) nicht auf den Bericht berufen und er (c) wird nicht versuchen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung mithilfe von Vorschriften der Vereinigten Staaten oder Sicherheitsgesetzen der Bundesstaaten außer Kraft zu setzen oder zu umgehen.
Sofern er nicht durch ein Gerichtsverfahren gezwungen wird (über das der Empfänger Coalfire und das Unternehmen umgehend informieren muss, damit sie angemessenen Schutz beantragen können), wird der Empfänger keine Berichte oder Teile davon oder andere vertrauliche Informationen, die er von Coalfire oder dem Unternehmen in Verbindung damit erhalten hat, mündlich oder schriftlich weder in einem öffentlichen Dokument noch an Dritte weitergeben, die nicht Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter des Empfängers sind, welche die Informationen zur Auswertung von Abläufen zur Einhaltung der Sicherheits-, regulatorischen und sonstigen Geschäftsrichtlinien des Empfängers benötigen, vorausgesetzt, dass diese Dritten an Vertraulichkeitsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so streng sind, wie die in dieser Vereinbarung festgelegten. "Vertrauliche Informationen" sind der Bericht und andere Informationen und Materialien, die (i) vom Unternehmen schriftlich veröffentlicht und zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet wurden, oder (ii) vom Unternehmen auf andere Weise offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung als vertraulich identifiziert wurden oder (iii) vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden.
Der Empfänger darf vertrauliche Informationen einschließlich des Berichts für den Zeitraum eines (1) Jahres ab Offenlegung oder einer anderen im Bericht angegebenen Geltungsdauer ausschließlich für die Bewertung der Compliance von Unternehmensabläufen mit den Sicherheits-, behördlichen und anderen Geschäftsrichtlinien nutzen. Diese Vereinbarung stellt keine Vereinbarung zur Durchführung jeglicher Transaktion oder einer Abtretung des Unternehmens von Rechten an seinem geistigen Eigentum dar.
Der Empfänger (für sich selbst und seine Nachfolger und Abtretungsempfänger) stellt hiermit jede der Berichtsparteien von allen Ansprüchen oder Klagegründen frei, die dem Empfänger im Zusammenhang mit dem Bericht, dem Zugang des Empfängers zum Bericht oder der Erbringung der Dienste durch Coalfire zustehen oder künftig zustehen könnten oder werden. Der Empfänger verpflichtet sich, die Berichtsparteien von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten und Ausgaben schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Empfänger oder dessen Vertreter ergeben; und/oder (b) jegliche Nutzung oder das Vertrauen auf den Bericht oder andere vertrauliche Informationen durch eine Partei, die direkt oder indirekt, über den Empfänger oder auf Anfrage, Zugang zum Bericht erhält.
Bei Kündigung dieser Vereinbarung oder auf schriftliches Gesuch einer Berichtspartei gilt für den Empfänger: (i) Er darf die vertraulichen Informationen nicht mehr nutzen, (ii) er muss die vertraulichen Informationen und jegliche Kopien, Notizen oder Auszüge innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt des Gesuchs an das Unternehmen zurückgeben oder zerstören und (iii) auf Gesuch einer Berichtspartei die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich bestätigen.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Colorado und ist entsprechend auszulegen. Diese Gesetze werden auf Vereinbarungen angewandt, die von dort ansässigen Personen getroffen wurden und vollständig erfüllt werden müssen. Diese Vereinbarung kann von jeder der Berichtsparteien einzeln oder gemeinsam durchgesetzt werden.
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Verbindlichkeit dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer Entität, wie z. B. des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, eingehen, erklären Sie uns gegenüber hiermit, dass Sie über die rechtliche Befugnis verfügen, diese Entität an die Vereinbarung zu binden.
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Verbindlichkeit dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer Entität, wie z. B. des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, eingehen, erklären Sie uns gegenüber hiermit, dass Sie über die rechtliche Befugnis verfügen, diese Entität an die Vereinbarung zu binden.
Vertraulichkeitserklärung für KPMG-Bericht
KPMG Assurance and Consulting Services LLP (“KPMG") hat den beigefügten Bericht (der "Bericht") ausschließlich für Atlassian Corporation Limited, Atlassian Australia 1 Pty Limited und Atlassian India LLP ("Unternehmen") und für bestimmte Zwecke gemäß den relevanten Standards des American Institute of Certified Public Accountants (die "AICPA"), der bestehenden Benutzereinheiten des Unternehmens und ihrer Wirtschaftsprüfer erstellt. Darüber hinaus können bestimmte potenzielle Benutzereinheiten, die vom Unternehmen identifiziert wurden (zusammen mit bestehenden Benutzereinheiten, jeweils ein "Empfänger"), gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung Zugriff auf den Bericht haben. Dein Zugriff auf den Bericht unterliegt deiner Zustimmung zu den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lies diese sorgfältig durch. Wenn du diesen Bedingungen nicht als Einzelperson, sondern im Namen deines Unternehmens zustimmst, steht "Empfänger" bzw. "du" für dein Unternehmen und du bindest dein Unternehmen an diese Bedingungen.
Indem du unten auf die Schaltfläche „ICH AKZEPTIERE“ klickst, erklärst du, dass du und der Empfänger damit einverstanden sind, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Eine solche Annahme und Vereinbarung gelten als ebenso wirksam wie eine schriftliche Unterschrift von dir und im Namen des Empfängers, und es wird davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung alle schriftlichen Anforderungen des geltenden Rechts erfüllt, ungeachtet dessen, dass die Vereinbarung schriftlich verfasst und elektronisch akzeptiert wurde. Die Verbreitung oder Offenlegung irgendeines Teils des Berichts oder der darin enthaltenen Informationen oder Ratschläge an andere Personen als das Unternehmen ist verboten, außer wie unten angegeben.
Das Unternehmen gewährt dem Empfänger unter der Bedingung, dass er die folgenden Punkte durchliest, versteht und ihnen zustimmt, Zugriff auf den Bericht:
Inhalt des Berichts ist die Prüfung eines Service-Auditors (die "Services"), die im Auftrag des Unternehmens gemäß der AICPA-Anleitung "Reporting on Controls at a Service Organization Relevant to Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality or Privacy" durchgeführt wurde. Der Empfänger hat die Bereitstellung des Berichts an den Empfänger durch das Unternehmen angefordert.
Die Services und der Bericht wurden ausschließlich zum Nutzen des Unternehmens, seiner bestehenden und zukünftigen Benutzereinheiten und ihrer Prüfer erbracht und waren nicht für andere Zwecke bestimmt.
Die Services beinhalteten (a) keinen Audit, keine Prüfung oder Untersuchung von Finanzberichten gemäß den allgemein anerkannten Audit-Standards des AICPA oder des Public Company Accounting Oversight Board, (b) keine Untersuchung zukünftiger Finanzberichte gemäß den zutreffenden professionellen Standards sowie (c) keine Verfahren zur Aufdeckung von Betrug oder rechtswidrigen Handlungen, um die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu überprüfen.
Der Empfänger (a) erwirbt keinerlei Rechte gegenüber KPMG, anderen Mitgliedsunternehmen des globalen Netzwerks von KPMG, LLP oder deren Tochterunternehmen, Partner, Agenten, Vertretern oder Mitarbeitern (zusammenfassend die "KPMG-Parteien"). Das Unternehmen oder dessen Tochterunternehmen, Partner, Agenten, Vertreter oder Mitarbeiter (zusammen mit den KPMG-Parteien die "Berichtsparteien") und die Berichtsparteien übernehmen keine Haftung gegenüber dem Empfänger im Zusammenhang mit den Services oder dessen Zugriff auf den Bericht. Des Weiteren kann sich der Empfänger (b) nicht auf den Bericht berufen und (c) er wird nicht versuchen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung mithilfe von Vorschriften der Vereinigten Staaten oder Sicherheitsgesetzen der Bundesstaaten außer Kraft zu setzen oder zu umgehen.
Sofern er nicht durch ein Gerichtsverfahren gezwungen wird (über das der Empfänger KPMG und das Unternehmen umgehend informieren muss, damit sie angemessenen Schutz beantragen können), wird der Empfänger keine Berichte oder Teile davon oder andere vertrauliche Informationen, die er von KPMG oder dem Unternehmen in Verbindung damit erhalten hat, mündlich oder schriftlich weder in einem öffentlichen Dokument noch an Dritte weitergeben, die nicht Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter des Empfängers sind, welche die Informationen zur Auswertung von Abläufen zur Einhaltung der Sicherheits-, regulatorischen und sonstigen Geschäftsrichtlinien des Empfängers benötigen, vorausgesetzt, dass diese Dritten an Vertraulichkeitsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so streng sind, wie die in dieser Vereinbarung festgelegten. "Vertrauliche Informationen" sind der Bericht und andere Informationen und Materialien, die (i) vom Unternehmen schriftlich veröffentlicht und zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet wurden, oder (ii) vom Unternehmen auf andere Weise offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung als vertraulich identifiziert wurden oder (iii) vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden.
Der Empfänger darf vertrauliche Informationen einschließlich des Berichts für den Zeitraum eines (1) Jahres ab Offenlegung oder einer anderen im Bericht angegebenen Geltungsdauer ausschließlich für die Bewertung der Compliance von Unternehmensabläufen mit den Sicherheits-, behördlichen und anderen Geschäftsrichtlinien nutzen. Diese Vereinbarung stellt keine Vereinbarung zur Durchführung jeglicher Transaktion oder einer Abtretung des Unternehmens von Rechten an seinem geistigen Eigentum dar.
Der Empfänger (für sich selbst und seine Nachfolger und Abtretungsempfänger) stellt hiermit jede der Berichtsparteien von allen Ansprüchen oder Klagegründen frei, die dem Empfänger im Zusammenhang mit dem Bericht, dem Zugang des Empfängers zum Bericht oder der Erbringung der Dienste durch KPMG zustehen oder künftig zustehen könnten oder werden. Der Empfänger verpflichtet sich, die Berichtsparteien von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten und Ausgaben schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Empfänger oder dessen Vertreter ergeben; und/oder (b) jegliche Nutzung oder das Vertrauen auf den Bericht oder andere vertrauliche Informationen durch eine Partei, die direkt oder indirekt, über den Empfänger oder auf Anfrage, Zugang zum Bericht erhält.
Bei Kündigung dieser Vereinbarung oder auf schriftliches Gesuch einer Berichtspartei gilt für den Empfänger: (i) Er darf die vertraulichen Informationen nicht mehr nutzen, (ii) er muss die vertraulichen Informationen und jegliche Kopien, Notizen oder Auszüge innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt des Gesuchs an das Unternehmen zurückgeben oder zerstören und (iii) auf Gesuch einer Berichtspartei die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich bestätigen.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und ist entsprechend auszulegen. Diese Gesetze werden auf Vereinbarungen angewandt, die von dort ansässigen Personen getroffen wurden und vollständig erfüllt werden müssen. Diese Vereinbarung kann von jeder der Berichtsparteien einzeln oder gemeinsam durchgesetzt werden.
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Verbindlichkeit dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer Entität, wie z. B. des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, eingehen, erklären Sie uns gegenüber hiermit, dass Sie über die rechtliche Befugnis verfügen, diese Entität an die Vereinbarung zu binden.
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Verbindlichkeit dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer Entität, wie z. B. des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, eingehen, erklären Sie uns gegenüber hiermit, dass Sie über die rechtliche Befugnis verfügen, diese Entität an die Vereinbarung zu binden.
Please download the report you want to view:
GEGENSEITIGE GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Diese gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (diese "Vereinbarung"), abgeschlossen von und zwischen Loom, Inc. ("Loom") und der Partei, die dieser Vereinbarung zustimmt ("Gegenpartei"), gilt ab dem Datum, an dem die Gegenpartei diese Vereinbarung per Klick akzeptiert ("Datum des Inkrafttretens"). Die Parteien vereinbaren hiermit Folgendes:
1. Zweck. Um eine potenzielle Geschäftschance zu evaluieren ("Zweck"), dürfen die Parteien einander Informationen offenlegen, die sie jeweils als vertraulich erachten (die Partei, die die Informationen offenlegt, ist der "Offenlegende" und die Partei, die die Informationen erhält, ist der "Empfänger").
2. Definition. "Vertrauliche Informationen" bedeutet: alle Informationen, einschließlich des Bestehens dieser Vereinbarung, die dem Empfänger vom Offenlegenden gemäß dieser Vereinbarung mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden würden. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die: (a) dem Empfänger vor Erhalt vom Offenlegenden uneingeschränkt bekannt waren; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind; (c) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht weitergegeben wurden oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
3. Nichtnutzung und Geheimhaltung. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur für den genannten Zweck verwenden. Der Empfänger muss mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen, um vertrauliche Informationen zu schützen und deren unbefugte Verwendung oder Offenlegung zu verhindern. Der Empfänger darf keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, außer an seine Mitarbeiter, Führungskräfte, Auftragnehmer und Agenten ("Vertreter"), die diese kennen müssen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die die vertraulichen Informationen mindestens genauso schützen wie diese Vereinbarung. Der Empfänger ist für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch seine Vertreter verantwortlich. Der Empfänger muss den Offenlegenden umgehend über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
4. Verpflichtende Offenlegung. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, wenn er den Offenlegenden mit einer angemessenen Frist vorab informiert, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.
5. Keine Verpflichtung. Diese Vereinbarung ist keine Verpflichtung dazu, mit einer Transaktion oder Diskussion fortzufahren. ALLE VERTRAULICHEN INFORMATIONEN WERDEN "WIE BESEHEN" UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEREITGESTELLT.
6. Keine Lizenz. Durch diese Vereinbarung werden dem Empfänger keine Rechte an geistigem Eigentum gewährt, mit Ausnahme der begrenzten Rechte, die erforderlich sind, um vertrauliche Informationen für den genannten Zweck zu verwenden.
7. Gültigkeitsdauer. Diese Vereinbarung bleibt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens gültig, wobei folgende Ausnahmen gelten: (a) Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten für fünf (5) Jahre nach der Kündigung und (b) Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse gelten, bis die Informationen nach geltendem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnis gelten. Bei Kündigung muss der Empfänger alle vertraulichen Informationen des Offenlegenden löschen oder vernichten.
8. Unterlassungsanspruch. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung kann dem Offenlegenden einen irreparablen Schaden zufügen, was den Offenlegenden berechtigt, zusätzlich zu allen Rechtsmitteln einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, wobei die Grundsätze des Kollisionsrechts ausgenommen sind. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte in San Francisco, Kalifornien, und jede Partei stimmt hiermit ihrer persönlich Gerichtsbarkeit zu.
10. Verschiedenes. Diese Vereinbarung ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht abtretbar oder übertragbar, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der abtretenden Partei. Diese Vereinbarung beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Zweck. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in Kraft. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und mit Unterzeichnung durch beide Parteien geändert werden. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung ist keine Verzichtserklärung.
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Verbindlichkeit dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer Entität, wie z. B. des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, eingehen, erklären Sie uns gegenüber hiermit, dass Sie über die rechtliche Befugnis verfügen, diese Entität an die Vereinbarung zu binden.